Wärmepumpen und Speicherheizungen

Kosten und Strompreisregelung.

Anschluss und Betrieb von Wärmepumpen/Speicherheizungen


Wärmepumpen und integrierte Zusatzheizungen bis 7kW werden beim Anschluss dann privilegiert behandelt, wenn sie unterbrechbar betrieben werden. Dies bedeutet, dass der Betreiber den unten genannten Sperrzeiten zustimmt.

Baukostenzuschuss:
Ein Baukostenzuschuss wird nicht berechnet. Dies gilt auch für eine evtl. eingebaute elektrische Zusatzheizung, soweit deren Anschlussleistung maximal 7kW beträgt. Zusatzheizungen mit höherer Anschlussleistung werden wie sonstige elektrische Verbrauchsgeräte behandelt

Anschlusskosten:
Anschlusskosten werden nicht berechnet, es sei denn, es werden Änderungen am Hausanschluss erforderlich.

Sperrzeiten Wärmepumpe:
07:30 Uhr – 09:00 Uhr
11:30 Uhr – 13:00 Uhr
17:15 Uhr – 19:15 Uhr

Aufladezeiten Niedertarif Speicherheizung:
Zwischen 22:00 Uhr - 06:00 Uhr
max. 7 Stunden täglich

Strompreisregelung Wärmepumpe/Speicherheizung ab 01.01.2024
Strompreisregelung Wärmepumpe/Speicherheizung ab 01.09.2023