Gesetze und Verordnungen

für den Vertriebsbereich.

Grundversorgung: 

Ab dem 1. Juli 2009 ist die Elektrizitätswerk Hindelang eG, Abt. Vertrieb, gemäß §36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz Grundversorger für die Gemeinde Bad Hindelang mit Ortsteilen.

Mit Ausnahme von den Ortsteilen Bruck (Allgäuer Kraftwerke AKW ) und Unterjoch (Allgäuer Überlandwerk AÜW)