Grund- und Ersatzversorgung

Allgemein & Baustrom


Die Grund- oder Ersatzversorgung ist sowohl die Standardversorgung als auch der Alleskönner unter den Stromtarifen. Sie ist an keine fixen Vertragslaufzeiten gebunden, kann jederzeit gekündigt und bestellt werden. Diese enorme Flexibilität sichert die Versorgung mit Strom, hat aber ihren Preis. Achten Sie deshalb bei Vergleichen immer darauf, dass Produkte miteinander verglichen werden, die auch miteinander verglichen werden können.

Ab dem 01.06.2006 ist die Elektrizitätswerk Hindelang eG, Abt. Vertrieb, gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz („EnWG“) Grundversorger für die Gemeinde Bad Hindelang, ausgenommen die Ortsteile Bruck und Unterjoch.

 Zum Stichtag 1. Juli 2021 versorgte die EW Hindelang eG die meisten Haushalte im Netzgebiet der EW Hindelang eG., Daher wird gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die EW Hindelang eG als Grundversorger für die Kalenderjahre 2022-2024 festgestellt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der im Preisblatt genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

 

Grund- und Ersatzversorgung


Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung

Das EWH bietet die Grund- und Ersatzversorgung zu den im Preisblatt erwähnten Preisen und Bedingungen an:

Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2024
Preisblatt Grundversorgung ab 01.09.2023

Baustrom


Preisblatt Baustrom

Das EWH bietet Baustrom zum den im Preisblatt erwähnten Preisen und Bedingungen an:

Preisblatt Baustrom ab 01.01.2024
Preisblatt Baustrom ab 01.09.2023