Strompreisbremse
Die Bundesregierung hat noch im Dezember 2022 ein Gesetzespaket zur Energiepreisbremse verabschiedet. Die Strompreisbremse ist am 01.01.23 in Kraft getreten und gilt aktuell nur für das Jahr 2023.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Die Bundesregierung hat noch im Dezember 2022 ein Gesetzespaket zur Energiepreisbremse verabschiedet. Die Strompreisbremse ist am 01.01.23 in Kraft getreten und gilt aktuell nur für das Jahr 2023.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Verbrauch unter 30.000 kWh Strom im Jahr:
Privatpersonen und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh erhalten einen garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct/kWh über 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die verbleibenden 20 % werden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abgerechnet. Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Privatpersonen und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh erhalten einen garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct/kWh über 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die verbleibenden 20 % werden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abgerechnet. Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Verbrauch über 30.000 kWh Strom im Jahr
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh Strom erhalten 70 % des Verbrauchs im Jahr 2021 zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der neue für 2023 vereinbarte Vertragspreis. Der Strompreis reduziert sich dadurch erheblich, wobei die genaue Höhe der Entlastung stark vom Referenzverbrauch aus dem Jahr 2021 abhängt.
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh Strom erhalten 70 % des Verbrauchs im Jahr 2021 zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der neue für 2023 vereinbarte Vertragspreis. Der Strompreis reduziert sich dadurch erheblich, wobei die genaue Höhe der Entlastung stark vom Referenzverbrauch aus dem Jahr 2021 abhängt.
Störungsdienst
rund um die Uhr
In unserem Bereitschaftsdienst sind für die Behebung von Netzstörungen rund um die Uhr zwei Elektrotechniker abrufbereit. Die aktuelle Rufnummer wird ausserhalb der Geschäftszeiten unter unserer Hauptrufnummer angesagt.