Vorsicht bei Schreiben zum Smart Meter Einbau

Aktuell erhalten viele Haushalte in Bad Hindelang und Umgebung Briefe der DMG Deutsche Messwesen GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und üben Druck aus, den Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Wichtig:
Diese Schreiben stammen von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber und stehen in keinem Auftrag und keinem Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, der Elektrizitätswerk Hindelang eG. Für Sie besteht aufgrund dieses Schreibens kein Handlungsbedarf.
Der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG). Aktuell ist der Einbau nur in folgenden Fällen verpflichtend:
- Jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.24 in Betrieb genommen wurden
- PV-Anlagen mit mehr als 7 KW Leistung
Bitte beachten Sie zudem, dass die in den Schreiben genannten Vorteile nach § 14a EnWG nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden sind.
Wir empfehlen Ihnen, die Vertragsbedingungen des wettbewerblichen Messstellenbetreibers sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Vereinbarung abschließen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Störungsdienst
rund um die Uhr
In unserem Bereitschaftsdienst sind für die Behebung von Netzstörungen rund um die Uhr zwei Elektrotechniker abrufbereit. Die aktuelle Rufnummer wird ausserhalb der Geschäftszeiten unter unserer Hauptrufnummer angesagt.



