
Elektrizitätswerk Hindelang eG
Unterer Buigenweg 1
87541 Bad Hindelang
Tel: 08324 9300-0
Fax: 08324 9300-50 Info@ewhindelang.de
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Elektrizitätswerk Hindelang eG
Unterer Buigenweg 1
87541 Bad Hindelang
Tel: 08324 9300-0
Fax: 08324 9300-50 Info@ewhindelang.de
Ab dem 1. Juli 2009 ist die Elektrizitätswerk Hindelang eG, Abt. Vertrieb, gemäß §36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz Grundversorger für die Gemeinde Bad Hindelang. Ausgenommen sind die Ortsteile Bruck und Unterjoch.

Die hier veröffentlichten Allgemeinen Preise für Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden. Als Haushaltskunden gelten gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10 000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen

Stromsteuer
Die Arbeitspreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer. Diese beträgt netto 2,05 Cent/kWh (brutto 2,44 Cent/kWh). Für den Strombezug eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, für den eine Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom nach § 9 Abs. 4 StromStG vorliegt, ermäßigt sich dieser Steuersatz.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Höhe von netto 3,53 Cent/kWh (brutto 4,20 Cent/kWh).
Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vom 01.04.2002 in Höhe von netto 0,0300 Cent/kWh (brutto 0,0357 Cent/kWh).
Konzessionsabgabe
Die Arbeitspreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinden abgeführt wird. Die Höchstsätze der Konzessionsabgabe betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 09.01.1992 für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung netto 0,61 Cent/kWh (brutto 0,73 Cent/kWh), für sonstige Stromlieferungen bei Gemeinden bis 25 000 Einwohner netto 1,32 Cent/kWh (brutto 1,57 Cent/kWh).
Umsatzsteuer

Im Grundpreis enthalten ist die Messdienstleistung in Höhe von 28,90 €/Jahr netto, Zusammensetzung gemäß Netznutzungs-Preisblatt.
Preisgarantie bis 31.12.2012 - Von der Preisgarantie sind Änderungen von Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstigen Belastungen ausgenommen.Die hier veröffentlichten Allgemeinen Preise für Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden. Als Haushaltskunden gelten gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10 000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen
Stromsteuer
Die Arbeitspreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer. Diese beträgt netto 2,05 Cent/kWh. Für den Strombezug eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, für den eine Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom nach § 9 Abs. 4 StromStG vorliegt, ermäßigt sich dieser Steuersatz.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Höhe von netto 3,592 Cent/kWh.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vom 01.04.2002 in Höhe von netto 0,002 Cent/kWh.
Konzessionsabgabe
Die Arbeitspreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinden abgeführt wird. Die Höchstsätze der Konzessionsabgabe betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 09.01.1992 für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung netto 0,61 Cent/kWh, für sonstige Stromlieferungen bei Gemeinden bis 25 000 Einwohner netto 1,32 Cent/kWh.
Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV
Die Arbeitspreise enthalten eine Umlage aufgrund des § 19 Abs. 2 StromNEV in Höhe von netto 0,151 Cent/kWh, welche an die Bundesnetzagentur (BNetzA) abgeführt werden muss. Diese Umlage wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, ab dem 01.01.2012 von den Netzentgelten zu befreien.
Stromsteuer
Die Arbeitspreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer. Diese beträgt netto 2,05 Cent/kWh. Für den Strombezug eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, für den eine Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom nach § 9 Abs. 4 StromStG vorliegt, ermäßigt sich dieser Steuersatz.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Höhe von netto 3,592 Cent/kWh.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag
Die Arbeitspreise enthalten einen Zuschlag aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vom 01.04.2002 in Höhe von netto 0,002 Cent/kWh.
Konzessionsabgabe
Die Arbeitspreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinden abgeführt wird. Die Höchstsätze der Konzessionsabgabe betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 09.01.1992 für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung netto 0,61 Cent/kWh, für sonstige Stromlieferungen bei Gemeinden bis 25 000 Einwohner netto 1,32 Cent/kWh.
Umlage § 19 Abs. 2 StromNEV
Die Arbeitspreise enthalten eine Umlage aufgrund des § 19 Abs. 2 StromNEV in Höhe von netto 0,151 Cent/kWh, welche an die Bundesnetzagentur (BNetzA) abgeführt werden muss. Diese Umlage wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, ab dem 01.01.2012 von den Netzentgelten zu befreien.

Solarkraftwerk auf den Betriebsgebäuden im Werk Vorderhindelang
Gesamtleistung ca. 120 kWp
